Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe als staatenlos anerkannte Personen oder als Flüchtling anerkannte Personen oder mit ihrer Beteiligung beantragen
Sie haben als staatenlos anerkannte Person, heimatlose Person oder als anerkannte geflüchtete Person im Ausland geheiratet? Dann können Sie die Eheschließung bei einem Standesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen.
Sie sind als staatenlose Person, heimatlose Ausländerin oder Ausländer oder ausländische geflüchtete Person mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland anerkannt und haben im Ausland geheiratet? Dann können Sie nach der Eheschließung im Ausland einen Antrag zur Nachbeurkundung der Eheschließung bei einem deutschen Standesamt stellen.
Die Ehe muss in dem Staat, in dem Sie geheiratet haben, wirksam geschlossen worden sein. Deutsches Recht darf der Ehe nicht entgegenstehen.
Zuständig für die Nachbeurkundung ist das Standesamt
- Ihres Wohnortes oder
- des Ortes, an dem Sie zuletzt gewohnt haben, oder
- des Ortes Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
Kurztext
- Antrag auf Nachbeurkundung der Eheschließung im Ausland in Deutschland möglich für anerkannte
- staatenlose Personen
- heimatlose Ausländerinnen und Ausländer sowie
- ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland können
- Ehe im Ausland muss wirksam sein und darf deutschem Recht nicht entgegenstehen
Zuständig ist das Standesamt des Ortes, an dem Sie in Deutschland Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
- Die Ehe wurde im Ausland geschlossen und mindestens einer der Ehegatten ist staatenlos, heimatlose Ausländerin oder heimatloser Ausländer oder anerkannte ausländische geflüchtete Person mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
- Keiner der Eheschließenden war oder ist im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.
- Die Eheschließung ist rechtswirksam und mit dem deutschem Recht vereinbar.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
- Formular Antrag auf Beurkundung einer Auslandsheirat
- ausländische Heirats- oder Eheurkunde mit Übersetzung; gegebenenfalls Legalisation beziehungsweise Apostille
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis
- Geburtsurkunden von Ehepartnerin und Ehepartner
- gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
- gegebenenfalls weitere Urkunden mit Echtheitsnachweis und gegebenenfalls Übersetzung, je nach Einzelfall
Sie müssen alle Dokumente im Original einreichen.
Artikel 12 Genfer Flüchtlingskonvention (GFK)
§ 34 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 9 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 10 Personenstandsgesetz (PStG)
Artikel 11 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Artikel 13 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
§ 438 Zivilprozessordnung (ZPO)
Artikel 5 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
- Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
- Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
- Familienbuch / Heiratseintrag
- Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe beantragen
- Nachbeurkundung einer von Deutschen im Ausland oder mit ihrer Beteiligung geschlossenen Ehe beantragen
Ansprechpartner
Stadt Schleswig - Sachgebiet Standesamt
standesamt[at]stadt-schleswig.sh
Rathausmarkt 1
24837 Schleswig
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.
Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.
Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Frau Brieskorn
Mitarbeiter Stadt Schleswig - Sachgebiet Standesamt
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+49 4621 814-342
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein