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Erhält der bisherige Eigentümer sein gestohlenes Fahrzeug zurück, muss dieses Fahrzeug erneut zugelassen werden.

Nach einem Diebstahl wird das gestohlene Fahrzeug regelmäßig zur Vermeidung von Nachteilen für den Halter außer Betrieb gesetzt. Erhält der bisherige Eigentümer das Fahrzeug zurück und möchte dieses wieder für den Verkehr zulassen, gelten hierfür die gleichen Vorschriften wie für die Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs.

 


Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Zulassungsstelle Schleswig

04621 87-820
04621 87-337
KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de
St. Jürgener Str. 49
24837 Schleswig

Nur nach Terminvereinbarung

Zulassungsstelle Flensburg

0461 81150
zulassungfl[at]schleswig-flensburg.de
Gutenbergstraße 23
24941 Flensburg

Nur nach Terminvereinbarung

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein