Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

    Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

    Kurztext

    • Altpapier Entsorgung
    • Regelungen zur Entsorgung von Altpapier sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben
    • Entsorgungsangebote und deren Kosten unterscheiden sich je nach öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger
    • Zuständig: öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

     

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

     

    Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

     

    Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

     

    Die Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

    Ansprechpartner in Schleswig-Holstein im Bereich Abfallwirtschaft

     


    Ansprechpartner

    Abfallwirtschaft Schleswig-Flensburg ASF

    04621 857222
    service[at]asf-online.de
    www.asf-online.de
    Lollfuß 83
    24837 Schleswig

    Montag 08:30 - 16:00 Uhr

    Dienstag 08:30 - 16:00 Uhr

    Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr

    Donnerstag 08:30 - 17:00 Uhr

    Freitag 08:30 - 16:00 Uhr

    Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein