Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Kurztext
- für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb EU und des EWR braucht man einen internationalen Führerschein, um die vorhandene Fahrerlaubnis nachzuweisen
- der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher nur in Verbindung mit diesem gültig
Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto, das auf Fotopapier ausgedruckt ist (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern
- Fahrerlaubnis: Änderung von Auflagen oder Beschränkungen
- Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums oder Europäischen Union (EU) umschreiben beantragen
- Unternehmenskarte erstmalig beantragen
- Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum: Erlaubnis
Ansprechpartner
Führerscheinstelle Flensburg
0461 81150
04621 87-337
fuehrerscheinfl[at]schleswig-flensburg.de
Gutenbergstraße 23
24941 Flensburg
Nur nach Terminvereinbarung
Führerscheinstelle Schleswig
04621 87-820
04621 87-337
KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de
St. Jürgener Straße 49
24837 Schleswig
Nur nach Terminvereinbarung
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein