Zur Navigation springen Zum Inhalt springen


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Verkehrsüberwachung (z.B. Verkehrskontrollen) dient der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr.


Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV).

Das Landespolizeiamt bearbeitet Anfragen und Mitteilungen für die Führer von Fahrzeugen zur Güter- und Personenbeförderung, der Halter dieser Fahrzeuge und der Unternehmen, die solche Fahrzeuge einsetzen, außerdem die Arbeits- und Sozialvorschriften (FPersG), die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes (BKrFQG), das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), das Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) und das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG).

Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese werden durch die allgemeinen Ordnungsbehörden, die Verkehrspolizei und das Bundesamt für Güterverkehr durchgeführt.

 

  • An die Kreise und kreisfreien Städte (primäre Zuständigkeit)
  • an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) oder
  • an die Onlinewache Schleswig-Holstein oder
  • direkt an das Landespolizeiamt, Dezernat 13.

Verkehrsüberwachung

 

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Landespolizei Schleswig-Holstein und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Landespolizei Schleswig-Holstein

Verkehr und Mobilität

 

Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Bußgeldstelle

Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-0   |   Fax: +49 4621 87-8548
E-Mail: bussgeldstelle[at]schleswig-flensburg.de


Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

und Do. 15:00 - 17:00 Uhr

Mitarbeiter (Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Bußgeldstelle)

VerkehrsordnungswidrigkeitenIcon Vcard

Tel: 04621 87-0   |   Fax: 04621 87-8548
E-Mail: bussgeldstelle[at]schleswig-flensburg.de
|   Zimmer: 121-124 (Tresen)  


Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde Schleswig

St. Jürgener Str. 49
24837 Schleswig
Tel: +49 4621 87-820   |   Fax: +49 4621 87-337
E-Mail: KFZ-Zulassung[at]schleswig-flensburg.de


Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung


Landespolizeiamt - Dezernat 13

Mühlenweg 166
24116 Kiel
Tel: +49 431 160-0   |   Fax: +49 431 160-60109
E-Mail: kiel.lpa13[at]polizei.landsh.de
Web: www.polizei.schleswig-holstein.de


Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde Flensburg

Gutenbergstraße 23
24941 Flensburg
Tel: 0461 81150  
E-Mail: zulassungfl[at]schleswig-flensburg.de


Öffnungszeiten:

Nur nach Terminvereinbarung


Stadt Schleswig - Sachgebiet Allgemeine Gefahrenabwehr / Zentrale Bußgeldstelle

Rathausmarkt 1
24837 Schleswig

E-Mail: ordnungswesen[at]schleswig.de
Web: www.schleswig.de/startseite


Öffnungszeiten:

Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.

Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.

Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Allgemeine Gefahrenabwehr / Zentrale Bußgeldstelle)

Frau VogelIcon Vcard

Tel: +49 4621 814-331   |   Fax: +49 4621 814-329
E-Mail: bussgeldstelle[at]stadt-schleswig.sh