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Aufgrund einer bauaufsichtrechtlichen Maßnahme zur Gefahrenabwehr musste in der Süderdomstraße kurzfristig eine Straßensperrung eingerichtet werden. Hintergrund sind außerplanmäßige Baumaßnahmen am Gebäude Süderdomstraße 4, die eine sofortige Sperrung der Straße erforderlich machten. Eine entsprechende Umleitungsstrecke ist ausgeschildert. Die Anwohnenden wurden zusätzlich mit einem Schreiben informiert.

Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Vollsperrung der Süderdomstraße im Bereich der Hausnummer 4 sowie die Einrichtung eines mobilen Halteverbots in der Kirchenstraße ist zunächst bis zum 28. Februar 2026 vorgesehen.

Da die Arbeiten unvorhergesehen erforderlich wurden, kann die tatsächliche Dauer der Sperrung derzeit noch nicht genau abgesehen werden.

Die Stadt Schleswig bittet alle Verkehrsteilnehmenden und Anwohnenden um Verständnis für die kurzfristige Maßnahme und die damit verbundenen Einschränkungen.