In ihrer Sitzung am 4. Mai hat die Ratsversammlung (RV) der Stadt Schleswig den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 58 gefasst. Damit wird ein zentraler planungsrechtlicher Schritt für die weitere Entwicklung des Innenstadtbereichs rund um das künftige Bürgerforum, das neue Parkhaus, den sogenannten „Mittelplatz“ sowie den ZOB abgeschlossen.
Der Bebauungsplan schafft die verbindliche Grundlage für mehrere städtebauliche Vorhaben, die die Innenstadt in den kommenden Jahren maßgeblich prägen werden. Mit dem Satzungsbeschluss wird zugleich die Voraussetzung dafür geschaffen, dass der bereits eingereichte Bauantrag für das Bürgerforum nun durch die Bauaufsicht geprüft und beschieden werden kann.
Neue Entwicklungsmöglichkeiten für die Innenstadt
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 58 ermöglicht erstmals die Umsetzung eines integrierten Gesamtkonzepts für den Bereich. Dazu gehören insbesondere:
- der Bau des neuen Parkhauses mit veränderter Anordnung und der damit verbundenen Entwicklung eines neuen städtischen Platzes (Arbeitstitel „Mittelplatz“),
- die Realisierung des Bürgerforums entsprechend den Ergebnissen aus Bürger*innenbeteiligung, politischen Beratungen und architektonischer Weiterentwicklung,
- eine neue Verkehrsführung einschließlich geplanter Umfahrung,
- sowie zusätzlicher Wohnraum in der Königstraße 20.
Baurechtliche Grundlage für nächste Schritte geschaffen
Die Anpassung des Bebauungsplans war erforderlich, da die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen eine Umsetzung dieser Vorhaben nicht ermöglicht hätten. Erst durch die 2. Änderung wird die planungsrechtliche Grundlage geschaffen, auf deren Basis Bauanträge rechtssicher gestellt und geprüft werden können.
Mit dem Satzungsbeschluss ist aber kein automatisches Baurecht verbunden, jedoch die entscheidende Voraussetzung dafür geschaffen worden. Der nun eingereichte Bauantrag für das Bürgerforum wird im nächsten Schritt durch die Bauaufsicht geprüft. Bei Übereinstimmung mit den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplans kann anschließend eine Baugenehmigung erteilt werden.
Ein entscheidender Schritt für die Innenstadt von morgen
Bürgermeister Jonas Kähler bewertet den Beschluss als wichtigen Fortschritt für die städtebauliche Entwicklung: „Mit dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 58 schaffen wir die notwendige rechtliche Grundlage, um eines der bedeutendsten Innenstadtprojekte Schleswigs konkret umzusetzen. Das Bürgerforum als sogenannter Dritter Ort, das neue Parkhaus und der „Mittelplatz“ greifen dabei ineinander und bilden künftig ein neues städtebauliches Zentrum. Besonders wichtig ist mir, dass die Planungen auf intensiver Beteiligung aus der Stadtgesellschaft basieren. Jetzt können wir in die nächste Umsetzungsphase eintreten.“
Mit dem Satzungsbeschluss geht das Projekt in eine entscheidende Phase über. Die Stadt Schleswig wird die weiteren planungs- und bauordnungsrechtlichen Schritte eng begleiten
