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Das Foto zeigt den S-Pass der Stadt Schleswig.

Der S·Pass ist ein Angebot der Stadt Schleswig, das Bürger*innen mit geringem Einkommen ermöglicht, zahlreiche Kultur-, Bildungs- und Freizeitangebote in der Stadt zu ermäßigten Preisen zu nutzen. Ziel des Angebots ist es, gesellschaftliche Teilhabe zu fördern und möglichst vielen Menschen den Zugang zu kulturellen und sozialen Aktivitäten zu erleichtern.

Der S·Pass kann von Schleswiger Bürger*innen beantragt werden, sofern bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Auch Familienangehörige von Personen ohne ausreichendes eigenes Einkommen, wie z. B. Kinder sowie Ehe- oder Lebenspartner*innen, können den S·Pass erhalten.

Diese Einrichtungen gewähren Ermäßigungen

Mit dem S·Pass können unter anderem Angebote der Volkshochschule der Stadt Schleswig, des Jugendzentrums der Stadt Schleswig, der Stadtbücherei Schleswig sowie des Stadtmuseums Schleswig vergünstigt genutzt werden. Ebenfalls beteiligt sind das Museum für Outsiderkunst, das Schleswig-Holsteinische Landestheater und Sinfonieorchester GmbH (ausgenommen Spielorte in Brunsbüttel, Itzehoe, Neumünster und St. Peter-Ording), die Kirchengemeinde Schleswig mit Ermäßigungen auf Konzerttickets sowie die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf.

Darüber hinaus gewähren auch die Schwimmhalle und Sauna Fjordarium der Stadtwerke Schleswig, der 1. Schleswiger Sportverein von 1906 e. V., die Evangelische Familienbildungsstätte Schleswig sowie der Kunstverein Schleswig und Umgebung e. V. Ermäßigungen für Inhaber*innen des S·Passes.

Zusätzliche Beratung zum Stromsparen

Inhaber*innen eines S·Passes können außerdem kostenlos am sogenannten Stromspar-Check teilnehmen. Interessierte können sich dazu direkt bei der Beantragung informieren.

Hinweise zur Beantragung

Empfänger*innen von Bürgergeld, Schüler*innen ab dem 6. Lebensjahr, Auszubildende, Studierende sowie Personen im Freiwilligendienst erhalten in vielen Einrichtungen bereits eine Ermäßigung und benötigen daher in der Regel keinen S·Pass. Wer beispielsweise seinen Leistungsbescheid nicht stets mitführen möchte, kann dennoch einen S·Pass beantragen.

Empfänger*innen von Wohngeld werden gebeten, zur Beantragung entsprechende Bescheinigungen sowie ihren Personalausweis mitzubringen.

Ausgabestellen des S·Passes

Der S·Pass wird im Fachdienst Kultur und Tourismus der Stadt Schleswig im Schwarzer Weg 9, 24837 Schleswig, ausgegeben. Die Ausgabe erfolgt nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der Telefonnummer +49 4621 814-845.

Eine weitere Ausgabestelle befindet sich in der Stadtbücherei Schleswig in der Moltkestraße 1. Auch hier ist eine telefonische Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 

+49 4621 814-850 erforderlich. Die Ausgabe erfolgt während der Öffnungszeiten der Stadtbücherei: montags, dienstags und freitags von 10:00 bis 13:30 Uhr sowie von 

14:30 bis 18:30 Uhr, donnerstags von 10:00 bis 18:30 Uhr sowie samstags von 10:00 bis 13:00 Uhr.