Die Ratsversammlung der Stadt Schleswig hat die Neufassung der Straßenreinigungssatzung beschlossen. Mit der neuen Satzung werden die Regelungen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst aktualisiert und Zuständigkeiten zwischen der Stadt und den Anlieger*innen konkretisiert. Bestandteil der Neufassung ist auch ein aktualisiertes Straßenverzeichnis. Die neue Straßenreinigungssatzung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft.
Zuständigkeiten werden klarer gefasst
Die Satzung regelt unter anderem, welche Aufgaben von den Anlieger*innen und welche von der Stadt Schleswig übernommen werden. Grundsätzlich wird die Reinigungspflicht für bestimmte Straßenteile auf die Eigentümer*innen der anliegenden Grundstücke übertragen. Dazu gehören nach der Neufassung unter anderem Gehwege, begehbare Seitenstreifen, Radwege, Gräben, Rinnsteine und - soweit vorgesehen - die Fahrbahn bis zur Fahrbahnmitte. Für bestimmte Straßen beziehungsweise Straßenteile gelten abweichende Regelungen.
Die Stadt Schleswig übernimmt die Straßenreinigung und den Winterdienst auf den im aktualisierten Straßenverzeichnis festgelegten Straßen und Straßenteilen. Dabei unterscheidet die Satzung zwischen der wöchentlichen Reinigung und der dreimal wöchentlichen Reinigung von Fußgängerbereichen. Auch beim Winterdienst wird zwischen einer regelmäßigen und einer eingeschränkten Räumung differenziert.
Regelungen zum Winterdienst werden angepasst
Die Neufassung enthält außerdem aktualisierte Regelungen zum Winterdienst durch die Anlieger*innen.
Gehwege sind weiterhin in einer Breite von 1,50 Metern von Schnee zu räumen. In Fußgängerbereichen gilt eine Breite von 2,00 Metern. Bei Glätte sind die entsprechenden Bereiche zu bestreuen; dabei sollen grundsätzlich abstumpfende Mittel eingesetzt werden. Für Salz und andere auftauende Mittel gelten besondere Vorgaben.
Neu geregelt sind hingegen die Zeiten, innerhalb derer Schnee und Glätte zu beseitigen sind. An Werktagen gilt hierfür grundsätzlich der Zeitraum von 07:00 bis 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 09:00 bis 20:00 Uhr. Schnee oder Glätte, die nach 20:00 Uhr entstehen, sind bis zum folgenden Morgen zu beseitigen.
Weiterhin wurde die Reinigungs- und Räumpflicht der Anlieger*innen bis zur Fahrbahnmitte wieder im Satzungstext normiert. Ziel war es, den rechtsfreien Raum der nicht vom Winterdienst umfassten Verkehrsflächen aufzulösen und Rechtsklarheit zu schaffen.
Im Zuge dessen gilt, dass die seitens der Anlieger*innen zu bedienenden Straßenteile - die Rinnsteine und die Fahrbahn bis zur Fahrbahnmitte - auch durch Bestreuen von Glätte beseitigt werden können, sofern dadurch eine vollständige Beseitigung der dieser erreicht wird. Eine Räumung bis zur Oberfläche der befestigten Fahrbahn ist in diesem Fall nicht zwingend erforderlich. Damit wird berücksichtigt, dass in der individuellen Praxis ein wirksames Bestreuen ausreichen kann.
Auch für Haltestellen gelten weiterhin besondere Anforderungen. Gehwege an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse müssen so geräumt und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloses Ein- und Aussteigen möglich ist.
Straßenverzeichnis wird aktualisiert
Welche Straßen und Straßenteile von der Stadt gereinigt beziehungsweise im Winterdienst bedient werden und welche Reinigungspflichten auf Anlieger*innen übertragen sind, ergibt sich aus dem Straßenverzeichnis. Dieses wird im Zuge der Neufassung aktualisiert.
Auswirkungen auf die Straßenreinigungsgebühren
Mit den Änderungen der Reinigungspflichten können sich auch Auswirkungen auf die Straßenreinigungsgebühren ergeben. Hier wird die Satzung ebenfalls zum 01.01.2027 neu gefasst. Für Grundstücke, deren Anlieger*innen künftig nicht mehr zur Straßenreinigung herangezogen werden, entsteht eine entsprechende Gebührenpflicht. Umgekehrt können für Grundstücke, auf deren Anlieger*innen Reinigungspflichten übertragen werden, entsprechende Gebührentatbestände entfallen, und es wird keine Straßenreinigungsgebühr mehr fällig.
Die neue Straßenreinigungssatzung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten wird die bisherige Straßenreinigungssatzung aus dem Jahr 2008 aufgehoben.