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Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

 

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

 

Jeder Hund kostet in Wedel jährlich 120€.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

 


Ansprechpartner

Steuern und Abgaben

Stadt Wedel | Fachbereich 3 Innerer Service | Grundstücke und Steuern

+49 4103 707-0
+49 4103 707-300
steuern.abgaben[at]stadt.wedel.de
www.wedel.de
Rathausplatz 3 - 5
22880 Wedel

Postanschrift:
Postfach 260
Rathausplatz 3-5
22871 Wedel

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 8.30 -13.00 Uhr

Donnerstag 15.00 -18.00 Uhr

Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein