Abwasser: Änderung von Anlagen - Genehmigung
Für die Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Für die wesentliche Änderung von Bau und Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder der Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden. Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
- Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
- Bescheinigung in Steuersachen beim Finanzamt beantragen
- Erlaubnis für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung beantragen
- Gaststättenbetrieb: Rücknahme der Erlaubnis
- Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet Erteilung im Einzelfall beantragen
Ansprechpartner
Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Wasserwirtschaft
+49 4621 87-0
+49 4621 87-588
info[at]schleswig-flensburg.sh-kommunen.de-mail.de
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein