Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für Bauprodukte Erteilung
Die Verwendung bestimmter Bauprodukte erfordert eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung.
Bestimmte Bauprodukte erfordern eine außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der mit der Anwendung betrauten Personen. Deshalb muss der Einbau dieser Produkte auf der Baustelle überwacht werden.
Die Überwachung erfolgt durch eine, von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anerkannte, Überwachungsstelle.
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Logopädin oder Logopäde beantragen
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen beantragen
- Nachträgliche Aufnahme, Ãnderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragenâ¯
- Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen
Ansprechpartner
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
+49 30 78730-0
www.dibt.de
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
+49 431 988-0
+49 431 988-2833
poststelle[at]im.landsh.de
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/IV/iv_node.html
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Postanschrift:
Postfach 7125
24171
Kiel
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein