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Ortsauswahl
24837 Schleswig


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt und wollen in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.


Wenn Sie zwischen 15 und 17 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten, zum Beispiel eine Ausbildung, müssen Sie eine ärztliche Erstuntersuchung machen.

Bei der Untersuchung stellt eine Ärztin oder ein Arzt Ihrer Wahl fest, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

Die Erstuntersuchung soll verhindern, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Erstuntersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit, arbeiten, also für maximal 2 Monate. Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schulpraktikum.

Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

Kurztext

  • Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren, die in das Berufsleben einsteigen, müssen zuvor ärztlich untersucht werden
  • für die Untersuchung kann die oder der Jugendliche die Ärztin oder den Arzt frei wählen
  • Jugendliche erhalten nach Untersuchung Bescheinigung

 

  • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
  • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
  • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.

Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.

 

Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

 

Ansprechpartner

Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt

Rathausmarkt 1
24837 Schleswig

E-Mail: einwohnermeldewesen[at]schleswig.de
Web: www.schleswig.de/startseite


Öffnungszeiten:

Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können.

Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsere Online-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.

Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt)

Frau K. BehnckeIcon Vcard

Tel: +49 4621 814-346   |   Fax: +49 4621 814-349
E-Mail: einwohnermeldewesen[at]schleswig.de

Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt)

Frau KohrtIcon Vcard

Tel: +49 4621 814-345   |   Fax: +49 4621 814-349
E-Mail: einwohnermeldewesen[at]schleswig.de

Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt)

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Tel: +49 4621 814-348   |   Fax: +49 4621 814-349
E-Mail: einwohnermeldewesen[at]schleswig.de

Mitarbeiter (Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt)

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E-Mail: einwohnermeldewesen[at]schleswig.de