Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
- Ein vermisstes oder entlaufendes Tier melden
- Eine Kennnummer für Betriebe zur Haltung von Legehennen beantragen
- Gefährliche Hunde: Ausbildung und Abrichtung
- Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung
- Öffentliche Bekanntmachung zur Geflügelpest / Vogelgrippe
Ansprechpartner
Amt Südangeln - AB II - Allgemeines Ordnungsrecht
04623 78-0
04623 78-400
info[at]amt-suedangeln.de
www.amt-suedangeln.de/
Toft 7
24860 Böklund
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Herr Oliver Frieß
Mitarbeiter Amt Südangeln - AB II - Allgemeines Ordnungsrecht
Kontakt herunterladen
04623 78-104
04623 78-400
ordnungsamt[at]amt-suedangeln.de
Zimmer:
104
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Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein