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Die Badewasserqualität an Badestellen wird während der Badesaison von den Gesundheitsämtern kontrolliert.

Während der Badesaison (01. Juni bis 15. September eines jeden Jahres) kontrollieren die Gesundheitsämter auf der Grundlage der Vorgaben der Badegewässerverordnung des Landes Schleswig-Holstein mindestens einmal im Monat die Badestellen im Land. Sie beurteilen die allgemeine hygienische Situation und entnehmen Wasserproben, die vom Medizinaluntersuchungsamt untersucht werden.

 

An die Kreise oder kreisfreien Städte (Öffentliche Gesundheitsdienste), in denen die Badegewässer/Badestellen liegen.

Öffentliche Gesundheitsdienste/Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein

 

Landesverordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung).

Badegewässerverordnung

 

Sollten Sie Vorschläge, Bemerkungen oder Beschwerden zu einzelnen Badestellen haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Alle Untersuchungsergebnisse, aktuelle Meldungen zur Badegewässerqualität, Informationen zu den Badestellen und Ansprechpartner sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) einzusehen.

Baden in Schleswig-Holstein

 


Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Gesundheitlicher Umwelt- und Infektionsschutz

+49 4621 810-73
+49 4621 810-55
gesundheitsamt[at]schleswig-flensburg.de
Moltkestraße 22-26
24837 Schleswig

Montag 08:30 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis: Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der angegebenen Telefonnummer.

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein