Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle (PÜZ-Stelle) für Bauprodukte
Wer eine Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle für bestimmte Bauprodukte / Bauarten betreiben will, benötigt eine behördliche Anerkennung.
Einer Prüfung, Zertifizierung und/oder Überwachung unterzogen werden müssen
- Bauprodukte, deren Herstellung/Anwendung beziehungsweise
- Bauarten, deren Ausführung
außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordert.
Wenn Sie eine solche Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle betreiben wollen, bedürfen Sie der behördlichen Anerkennung.
Die Anerkennung kann erfolgen, wenn die Stelle oder die bei ihr Beschäftigten nach ihrer Ausbildung, Fachkenntnis, persönlichen Zuverlässigkeit, ihrer Unparteilichkeit und ihren Leistungen die Gewähr dafür bieten, dass diese Aufgaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechend wahrgenommen werden.
An das Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin.
- Befreiung von Prüfung zur Steuerberaterin oder Steuerberater beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle mit der Meisterprüfung gleichgestellter inländischer Prüfung
- Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens im Güterkraftverkehr
- Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers anzeigen
- Zulassung für Berufsausübungsgesellschaft beantragen
Ansprechpartner
Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
+49 30 78730-0
www.dibt.de
Kolonnenstraße 30 L
10829 Berlin, Stadt
Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein