Schleswiger Winterdienst bereit für die Saison; neue Straßenreinigungssatzung bringt Änderungen zum 1. Januar 2027
Seit dem 1. Oktober 2026 laufen bei den Schleswiger Stadtwerken Umweltdienste die Vorbereitungen zum Winterdienst.
Arne Kähler, Sachbereichsleiter der Umweltdienste, blickt nach vielen Jahren Winterdiensterfahrung in Schleswig routiniert auf die bevorstehende Wintersaison: “Unsere Fahrzeuge sowie Räum- und Streutechnik wurden bereits Anfang Oktober umfassend gewartet und stehen einsatzbereit zur Verfügung. Auch die Lagerbestände an Streumitteln sind ausreichend gefüllt, sodass auf winterliche Wetterlagen jederzeit reagiert werden kann. Unser Team ist daher optimal vorbereitet, um für die Verkehrssicherheit auf Schleswigs Straßen sowie Fuß- und Radwegen zu sorgen.”
Als letzte vorbereitende Maßnahme werden ab Anfang November noch die Streugutboxen an neuralgischen Stellen im Stadtgebiet, wie zum Beispiel an Bushaltestellen, an Gefällstrecken, Treppen, Überwegen, am ZOB oder am Bahnhof aufgestellt und mit Sand-Salz-Gemisch gefüllt, damit sich die Mitarbeitenden der Umweltdienste auf ihren Räum- und Streustrecken ausrüsten können. In diesem Zusammenhang verweist Arne Kähler auch auf die Straßenreinigungssatzung der Stadt Schleswig, nach der die Grundstückseigentümer*Innen einer Räum- und Streupflicht unterliegen.
„Mit dem Inkrafttreten der neuen Straßenreinigungssatzung zum 1. Januar 2027 werden die Zuständigkeiten für die Straßenreinigung und den Winterdienst neu geregelt und konkretisiert“, erläutert Torben Krüger, Fachdienstleiter Tiefbau und Bauverwaltung der Stadt Schleswig. „Welche Aufgaben die Stadt übernimmt und welche Pflichten bei den Anlieger*innen liegen, richtet sich nach der jeweiligen Straße und dem aktualisierten Straßenverzeichnis. Neu sind unter anderem die festgelegten Zeiträume für die Beseitigung von Schnee und Glätte. An Werktagen gilt hierfür grundsätzlich die Zeit von 07:00 bis 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 09:00 bis 20:00 Uhr. Schnee und Glätte, die nach 20:00 Uhr entstehen, müssen bis zum folgenden Morgen beseitigt werden. Zudem ist die Pflicht zur Reinigung und zum Winterdienst auf den zugewiesenen Straßenteilen bis zur Fahrbahnmitte in der Satzung geregelt, dabei ist es ausreichend, abstumpfende Mittel zu streuen.“
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur neuen Straßenreinigungssatzung, das aktualisierte Straßenverzeichnis und ergänzende Pläne zur Übersicht der städtischen Reinigungs- und Winterdienstbereiche sind auf der Website der Stadt Schleswig veröffentlicht: www.schleswig.de/bauen-stadtentwicklung/tiefbau-verkehrsplanung/faq-zur-neuen-strassenreinigungssatzung.
Zahlen, Daten, Fakten zum Winterdienst in der Stadt Schleswig:
- Der Winterdienst im Stadtgebiet wird von den Schleswiger Stadtwerken Umweltdienste im Auftrag der Stadt Schleswig durchgeführt.
- Geregelt wird der Winterdienst, neben der Straßenreinigung, in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Schleswig.
- In Schleswig werden von den Umweltdiensten rund 130 Straßenkilometer sowie rund 75 Kilometer Radwege regelmäßig geräumt und gestreut.
- Zu Straßen und Wegen kommen diverse Bushaltebereiche, Treppen und Überwege sowie Kreuzungsbereiche, die regelmäßig von den Umweltdiensten geräumt und gestreut werden.
- Die Straßenreinigungssatzung regelt, dass verkehrswichtige und gefährliche Straßen und Wege sowie Bereiche um öffentliche Einrichtungen und kritische Infrastruktur priorisiert abgefahren werden.
- In einem durchschnittlichen Winter werden ca. 200 Tonnen Feuchtsalz ausgebracht.
- Im letzten Winter (2025/2026) wurden aufgrund der winterlichen Wetterverhältnisse allerdings insgesamt 450 Tonnen Feuchtsalz ausgebracht.
- Im Winterdienst sind 50 Mitarbeitende regelmäßig im Schichtdienst in der Zeit von morgens 5.00 Uhr bis abends 20.00 Uhr sowie im Bedarfsfall auch darüber hinaus in Schleswig im Einsatz.
- Der Winterdienst wird mit vier Großfahrzeugen, zwei Kleingeräteträgern, sechs Kommunaltreckern und 12 Sprintern durchgeführt.