Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Sie haben eine Behinderung oder sind von einer Behinderung bedroht? Oder Sie betreuen ein Kind oder einen Menschen mit Behinderungen? Die vielfältigen Leistungen der Eingliederungshilfe sollen helfen, eine Teilhabe in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu ermöglichen.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen eine umfassende Teilhabe von Menschen mit wesentlichen Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ermöglichen.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Leistungsgruppen eingeteilt:

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe

Die Leistungen können Sie unter anderem dabei unterstützen, die Aufgaben des täglichen Lebens zu bewältigen. Dazu können zum Beispiel folgende Leistungen der Eingliederungshilfe gehören:

  • Wohnen
  • Finanzen
  • Haushaltsführung
  • Freizeitgestaltung
  • Förderung privater Kontakte und Hobbies
  • Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
  • Mobilität
  • Elternassistenz
  • Unterstützung in der Schule, Hochschule oder für die Weiterbildung im Beruf
  • Unterstützung in der Kindertagesstätte
  • Hilfsmittel
  • Förderung der Verständigung
  • Arbeit
  • besondere Wohnform

Die Leistungen sind individuell ausgestaltet.

Sie erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, sofern Sie die erforderliche Leistung nicht von anderen Sozialleistungs- oder Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Krankenkasse, dem Rentenversicherungsträger, der Agentur für Arbeit, dem Unfallversicherungsträger, erhalten.

Die Kosten für die Leistungen übernimmt der zuständige Träger der Eingliederungshilfe. Die Bundesländer legen fest, wer Träger der Eingliederungshilfe ist.

Bei den Leistungen der Eingliederungshilfe müssen Sie grundsätzlich einen Beitrag aus Ihrem Einkommen sowie aus Ihrem Vermögen, sofern es eine festgesetzte Grenze überschreitet, zahlen. Relevant ist dabei das Einkommen und Vermögen des leistungsbeziehenden Menschen mit Behinderungen sowie bei minderjährigen Leistungsberechtigten der Eltern. Einige Leistungen sind beteiligungsfrei, zum Beispiel heilpädagogische Leistungen, Hilfen zur Schulbildung und Leistungen zur Sozialen Teilhabe für noch nicht eingeschulte leistungsberechtigte Personen.

Kurztext

  • Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich eingeschränkt oder von einer Behinderung wesentlich bedroht sind, können Unterstützung erhalten
  • Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen die Lebenssituation von Menschen mit (drohenden) wesentlichen Behinderungen verbessern und eine umfassende Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen. Der Umfang der Leistungen ist abhängig vom individuellen Bedarf der Leistungsberechtigten.
  • Leistungen der Eingliederungshilfe werden in 4 Gruppen eingeteilt:
    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe
  • Die Leistungen bestimmen sich nach dem individuellen Bedarf.
  • Möglichkeiten zur Beratung bieten die Träger der Eingliederungshilfe und die Beratungsangebote der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®)
  • Für junge Menschen mit (drohender) Behinderung bis zum 27. Lebensjahr sowie ihre Eltern, Personensorge- und Erziehungsberechtigten besteht die Möglichkeit der Beratung durch die Verfahrenslotsin oder den Verfahrenslotsen des örtlichen Jugendamtes.
  • zuständige Behörden: Träger der Eingliederungshilfe

 

Bitte wenden Sie sich an den Träger der Eingliederungshilfe Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt.

 

Sie können Eingliederungshilfe bei dem für Sie zuständigen Träger beantragen. Wenn Sie sich nicht sicher sind, wer für Sie zuständig ist, können Sie bei einem beliebigen Träger einen Antrag stellen. Dieser ist dazu verpflichtet, den Antrag an den zuständigen Träger weiterzuleiten.

  • Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe.
  • Dort werden Sie beraten oder Sie können gleich einen formlosen Antrag stellen.
  • Die zuständige Stelle kann Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
  • Der Träger führt ein Teilhabe, ein Gesamtplanverfahren oder beide Verfahren durch, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen und möglichen weiteren Teilhabeleistungen zu ermitteln. Sie können verlangen, dass am Gesamtplanverfahren eine Person Ihres Vertrauens hinzugezogen wird.
  • Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben und der Bedarfsermittlung, ob und welche Leistungen Sie erhalten. Dies beinhaltet auch die Prüfung, ob und in welcher Höhe Ihr Einkommen und Vermögen angerechnet wird.
  • Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bescheid.

Voraussetzungen

Sie können Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, wenn

  • Sie eine Behinderung haben oder
  • Sie von einer Behinderung bedroht sind und
  • Sie dadurch wesentlich im täglichen Leben eingeschränkt werden.

Sie können Eingliederungshilfe auch für Personen beantragen, die Sie im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung, Vormundschaft, beziehungsweise als Bevollmächtigte oder Sorgeberechtigte vertreten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Konnte die Behörde eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen und sind Ihnen dadurch für eine selbstbeschaffte Leistung Kosten entstanden, muss die Behörde Ihnen diese Kosten erstatten, soweit die Leistung notwendig war. Das Gleiche gilt, wenn die Behörde eine Leistung zu Unrecht abgelehnt hat.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer Ihres Antrages hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Träger der Eingliederungshilfe, der Ihnen zur Verfahrensdauer genauere Auskunft geben kann.

Die Behörde, bei der Sie Ihren Antrag gestellt haben, muss aber innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für Ihren Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie Ihren Antrag unverzüglich an die zuständige Stelle weiter. Sie werden über die Weiterleitung informiert.

Leitet die Behörde Ihren Antrag nicht weiter, muss sie Ihren Bedarf an Unterstützung so schnell wie möglich feststellen und erbringen.

Ist für die Feststellung Ihres Bedarfs ein Gutachten notwendig, muss die Behörde innerhalb von 2 Wochen entscheiden, sobald das Gutachten bei der Behörde vorliegt.

Muss die Behörde kein Gutachten einholen, entscheidet sie innerhalb von 3 Wochen, nachdem Ihr Antrag eingegangen ist.

 

Es fallen keine Kosten an.

 

  • Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Dieser kann formlos sein.
  • Bitte wenden Sie sich an die für Sie zuständige Stelle, um zu erfahren, welche Unterlagen Sie zusätzlich einreichen müssen. Es kann sein, dass die Behörde Sie bittet, ein Formular zu verwenden.

 

§§ 90 fortfolgende Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (Teil 2, SGB IX)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
  • Klage vor dem Sozialgericht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Widerspruchbescheides
  • Untätigkeitsklage beim Sozialgericht

 

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

 


Ansprechpartner

Kreis Schleswig-Flensburg - Fachdienst Eingliederungshilfe

04621 87-569
eingliederungshilfe[at]schleswig-flensburg.de
www.schleswig-flensburg.de/


Postanschrift:
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig

Mo. 08:30 – 12:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 15:00 – 17:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr

Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

04621 87-569
eingliederungshilfe[at]schleswig-flensburg.de
www.schleswig-flensburg.de/


Postanschrift:
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig

Mo. 08:30 – 12:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 15:00 – 17:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr

Eloo

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Elsholz

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Flor

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Freiberg

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Frenzen

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Gombert

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Hagge

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Johannsen

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Jordt

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Kuhn

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Liem

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Matthiesen

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Repenning

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Rivinius

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Steinkraus

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Tams

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Welter

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Wilkens

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Leistungssachbearbeitung

Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement Erwachsene

04621 87-569
eingliederungshilfe[at]schleswig-flensburg.de
www.schleswig-flensburg.de/
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig

Mo. 08:30 – 12:00 Uhr
Di. 08:30 – 12:00 Uhr
Mi. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 08:30 – 12:00 Uhr
Do. 15:00 – 17:00 Uhr
Fr. 08:30 – 12:00 Uhr

Ammermann

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement Erwachsene

Bartelsen

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement Erwachsene

Breitstadt

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement Erwachsene

Brick

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement Erwachsene

Dahl

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement Erwachsene

Erichsen

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement Erwachsene

Grout

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement Erwachsene

Hemkendreis

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement Erwachsene

Hoyer

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement Erwachsene

Kardel

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement Erwachsene

Kilders

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement Erwachsene

Kroll

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement Erwachsene

Löhr

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement Erwachsene

Petrowitz

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement Erwachsene

Renkhoff

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement Erwachsene

Seyfried

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement Erwachsene

Sommerfeldt

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement Erwachsene

Sörensen

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement Erwachsene

Stahl

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement Erwachsene

Zander

Mitarbeiter Kreis Schleswig-Flensburg - Sachgebiet Eingliederungshilfe Teilhabemanagement Erwachsene

Quelle der Inhalte: Landesportal Schleswig-Holstein